Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass beim Kauf und Verkauf von Wohnungen und Häusern künftig derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt.

Was ich darüber denke: Die SPD kämpft um Wählerstimmen eben durch populistische Mittel und erhofft sich dadurch beim Wähler zu punkten. Tatsache, dass die SPD in der tiefsten Krise seit Ihrem Bestehen ist. Aber die SPD verliert auch sehr viele stimmen. Es gibt 50.000 Makler in Deutschland und dazu kommen noch Angestellte. Ich glaube nicht, dass die jemals die SPD wählen werden.

Der Verbraucher hätte es im Nachhinein sehr wahrscheinlich nur Nachteile, da die Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie sogar noch steigen würden.

Die heutige Beratungsqualität des Immobilienmaklers für Käufer würde nicht mehr stattfinden, da nur der Verkäufer den Immobilienmakler bezahlt. Damit würde jeder Makler zum „Anwalt“ des Verkäufers werden. Das passiert, wenn die Politik in die freie Marktwirtschaft eingreift.

Wie kann man die Kaufnebenkosten reduzieren und wer hat die Kaufnebenkosten überhaupt in die Höhe getrieben?

In den letzten Jahren wurde in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf bis zu 6,5 % erhöht. Wenn Sie jetzt auch noch bedenken, dass von der Maklerprovision 1,14 % als MwSt. anfallen, dann produzieren alleine Bund und Länder bis zu 7,64 % Kaufnebenkosten.

Und zum Schluss:

Für mich ist das eine beschlossene Sache! Das Bestellerprinzip kommt, weil die CDU es nicht ablehnen wird. Denn sie wollen nämlich die Wählerstimmen auch nicht verlieren.