Wie kam ich zu diesem Thema. Ich glaube jeder hat schon einmal vom Widerrufsrecht gehört, doch es gibt ausnahmen. Dazu hat mich ein Kunde gebracht. Ich musste dem Kunden ca. 15 Minuten am Telefon erklären was eine Widerrufsbelehrung bedeutet.

Jedes mal wenn Sie einen Makler kontaktieren und Sie sich eine Hausbesichtigung wünschen, erhalten Sie im normal Fall eine Widerrufsbelehrung. Auf dem ersten Blick ist die Widerrufsbelehrung die, die Makler versenden bevor Sie das Exposé erhalten, ein (Bürokratie) des Gesetzgebers, was man nicht sofort verstehen kann.

Seit Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immobilienmakler sind daher verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Das heißt, dass Immobilienmakler ein Exposé nur sofort versenden können,wenn die Kunden auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten, ansonsten muss der Makler 14 Tage mit dem Versand warten, bis die Widerrufsmöglichkeit erloschen ist. Dies dient uns zur Sicherung der Provision, falls es zu einem notariellen Kaufvertrag kommen sollte.

Falls der Makler nicht über die Widerrufsmöglichkeit belehrt, kann der Kunde sich später darauf beziehen und die gesamte Provision zurückfordern, weil er nicht auf seine Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wurde. Versäumt der Makler es, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage. Mir ist es einmal passiert, dass ich denn Kunden nicht darüber informiert habe.

Wenn Sie sich bei uns melden um ein Exposé anzufordern oder eine Besichtigung möchten, gehen Sie rein rechtlich gesehen einen Maklervertrag mit uns ein, aus dem natürlich keine Zahlungsverpflichtung uns gegenüber entsteht, wenn Sie keine Immobilien kaufen. Kosten entstehen erst, wenn es zur notariellen Beurkundung beim Notar kommt.