Grundstück Arnsberg Neheim-Hüsten, Immobilie Arnsberg
59759 ArnsbergGrundlagen
- Kategorie: Grundstück
- Status: Zu verkaufen
Beschreibung
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Beschreibung:
Baugrundstück mit vielseitigen Bebauungsmöglichkeiten – 826 m² Grundstücksfläche
Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 826 m² in einer begehrten Wohnlage von Arnsberg-Hüsten. Das Grundstück bietet ideale Voraussetzungen für die Realisierung unterschiedlichster Bauvorhaben und überzeugt durch seine vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten.
Ob als neues Zuhause für die eigene Familie oder als interessantes Investitionsobjekt – dieses Grundstück eröffnet zahlreiche Perspektiven. Eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem Mehrfamilienhaus ist möglich. Dadurch eignet sich das Grundstück sowohl für private Bauherren als auch für Investoren und Bauträger, die ein attraktives Wohnprojekt verwirklichen möchten.
Mit einer Grundstücksgröße von 826 m² bietet das Grundstück ausreichend Platz für eine moderne Bebauung mit großzügigen Außenanlagen, Terrassen, Grünflächen oder Stellplätzen. Die Größe ermöglicht eine flexible Planung und schafft optimale Voraussetzungen für individuelle Wohnkonzepte, die den heutigen Ansprüchen an Wohnkomfort und Lebensqualität gerecht werden.
Das Grundstück befindet sich in einer gewachsenen Wohngegend und bietet ein angenehmes Umfeld für Familien, Paare und alle, die ruhiges Wohnen mit einer hervorragenden Infrastruktur verbinden möchten. Durch die attraktive Lage und die vielfältigen Bebauungsmöglichkeiten bietet sich hier eine seltene Gelegenheit, ein Grundstück mit großem Entwicklungspotenzial zu erwerben.
Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen. Die Erschließung erfolgt durch den Käufer entsprechend den geltenden Vorgaben und bietet die Möglichkeit, das Bauvorhaben von Beginn an individuell zu planen und umzusetzen.
Lage
Das Grundstück befindet sich in einer der gefragtesten Wohnlagen von Arnsberg-Hüsten. Die Kombination aus ruhigem Wohnen und einer hervorragenden Infrastruktur macht diesen Standort besonders attraktiv.
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkte, Bäckereien, Ärzte, Apotheken, Kindergärten und Schulen sind schnell erreichbar. Auch Restaurants, Cafés, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie verschiedene Naherholungsgebiete befinden sich in der Umgebung und bieten eine hohe Lebensqualität.
Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet. Die Stadtteile Hüsten, Neheim und Arnsberg sind in wenigen Minuten erreichbar. Gleichzeitig besteht eine gute Anbindung an die Bundesstraßen sowie die Autobahn A46, wodurch auch die umliegenden Städte bequem erreichbar sind.
Dieses Grundstück verbindet eine hervorragende Lage mit vielseitigen Bebauungsmöglichkeiten und bietet beste Voraussetzungen für die Verwirklichung eines individuellen Wohnprojekts oder einer nachhaltigen Kapitalanlage. Eine Gelegenheit, die in dieser Lage nur selten angeboten wird
Sonstiges
Rechtshinweis
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No go!
Wir bitten Sie, auch im Namen der Eigentümer - ausdrücklich um die Respektierung der Privatsphäre der Verkäufer und um das Unterlassen des unbefugten Betretens der Grundstücks bzw. um die direkte Kontaktaufnahme mit den Eigentümern! Besichtigungen finden nur mit einem unserer Makler statt.
Kaufnebenkosten
Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer, die Kosten der Beurkundung sowie des Grundbuchamtes. Ferner ist die angegebene Courtage an die Jaufmann Immobilien zu zahlen. Die Courtage ist verdient und fällig bei Abschluss des Kaufvertrages.
Quellenangaben
Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf den Aussagen des Eigentümers bzw. der Eigentümerin. Sie sind das Ergebnis unserer Recherchen oder wurden den uns überlassenen Unterlagen entnommen. Wir versichern Ihnen, mit größter Sorgfalt gearbeitet zu haben, können jedoch keine Haftung für die Angaben übernehmen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verbot der Weitergabe
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Doppeltätigkeit
Gem. § 656 c BGB sind wir verpflichtet, bei dem Verkauf von Wohnimmobilien zur Selbstnutzung an Verbraucher sowohl mit dem Käufer, als auch mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung in gleicher Höhe zu treffen. Dementsprechend sind wir sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig. Bei anderen Verkaufsobjekten (Zinshäuser, Gewerbegrundstücke usw.) sind abweichende Vereinbarungen möglich. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an!
Ersatz-/ Folgegeschäft
Eine Provisionspflicht besteht auch bei einem Ersatz- bzw. Folgegeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn ein Interessent ein nachgewiesenes Objekt mietet oder pachtet, anstatt es zu kaufen und umgekehrt. In solchem Fall wird die Courtage-Regelung an die ortsübliche Courtage für derartige Geschäfte angepasst. Sollte es innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Hauptvertrages zu einem Kauf oder weiterer Anmietungen kommen, handelt es sich um ein Folgegeschäft, welches ebenfalls Courtagepflichtig ist.